Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsdienstleistungen zwischen einem Auftraggeber und der Übersetzerin (im Folgenden bemazón translation services) gemäß den Empfehlungen des Bundesverbands der Übersetzer und Dolmetscher e.V. (BDÜ)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen bemazón translation services und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für bemazón translation services nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
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(1) Der Auftraggeber hat bemazón translation services rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungen, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber bemazón translation services einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass bemazón translation services eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber bemazón translation services bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus einer Verletzung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er bemazón translation services frei.
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(1) Bemazón translation services behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt bemazón translation services die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung von bemazón translation services auf deren Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als durch grobe Fahrlässigkeit verursacht einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei Email-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Bemazón translation services trifft entsprechende Vorkehrungen zur Verhinderung derartiger Schäden. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen bemazón translation services auf Ersatz eines Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt. Im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Ansprüche des Auftraggebers gegen bemazón translation services wegen Mängeln der Übersetzung verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
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Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
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(1) Bemazón translation services ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat bemazón translation services dafür Sorge zu tragen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten.
(1) Die Rechnungen von bemazón translation services sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
(4) Im Falle von Auslandsgeschäften hat der Auftraggeber sämtliche Geldtransferkosten zu tragen. Diese Kosten werden nicht in den von bemazón translation services erstellten Rechnungen aufgeführt.
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(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von bemazón translation services. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Bemazón translation services behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
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Soweit die Erteilung eines Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass bemazón translation services die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass bemazón translation services mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
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(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist Berlin, Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine endgültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.